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Rötelnembryopathie

Die Infektion einer Schwangeren mit dem Rötelnvirus ist von besonderer Bedeutung, da es dadurch zu der hier behandelten Rötelnembryopathie (Synonyme: Embryopathia rubeolosa, dem Gregg-Syndrom) kommen kann.

Symptome

Die Symptome bei Erwachsenen sind häufig stärker ausgeprägt als bei einer Rötelninfektion in der Kindheit, unterscheiden sich aber nicht wesentlich, vor allem Gelenkbeteiligungen kommen häufiger bei Erwachsenen vor. Während der Schwangerschaft besteht erhöhte Gefahr für das ungeborene Kind, da die Infektion auch subklinisch (unterschwellig) verlaufen kann. Die klassische Rötelnembryopathie (Fruchtschädigung durch Rötelnviren) tritt nach pränataler Infektion bis zur 16., selten bis zur 20. Schwangerschaftswoche (SSW) auf.

Gregg-Syndrom (Rötelnembryopathie)

Der australische Augenarzt Gregg (1892-1966) beschrieb 1941 erstmals ein Fehlbildungssyndrom bei Neugeborenes|Neugeborenen, das, wie er erkannte, auf eine Rötelninfektion der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen war. Das nach ihm benannte Gregg-Syndrom wird auch Embryopathia rubeolosa genannt. Man findet neben Fehlbildungen der Ohren, wie Innenohrtaubheit; Augenfehlbildungen, wie Katarakt (Augenlinsentrübung) und Mikrophthalmie (verkleinerter Augapfels); Angiokardiopathien (Herz-Kreislauf-Erkranlkungen) und pränatale Dystrophien (untergewichtige oder unzureichend entwickelte Neugeborene) auch psychomotorische Entwicklungsstörungen, welche häufig mit Mikrozephalie (einem vergleichsweise kleinem Kopf) auftreten; und Milchzahnfehlbildungen, wie Hypoplasie (Zahnverkleinerung) und Aplasie (Nichtanlage von Zähnen). Deshalb kann die Infektion der Frucht im ersten Trimenon ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein. Dieses Fehlbildungssyndrom gilt auch für andere pränatale Virusinfektionen (Mumps, Varizellen).

Pathogenese und Infektionsweg

Bei einer vorgeburtlichen Rötelninfektion wird der Erreger während der mütterlichen Erkrankungen über die Plazenta (Mutterkuchen) auf den Fetus übertragen. Eine Rötelnerkrankung während der Schwangerschaft kommt nur zustande, wenn die Schwangere keinen ausreichenden IgG-Antikörper(Ak) besitzt.

Epidemiologie

In Deutschland beträgt die Anzahl seronegativer Frauen im gebärfähigen Alter 4 bis 7%, sodass bei durchschnittlich 800.000 Geburten pro Jahr 30.000 Neugeborene durch eine pränatale Rötelninfektion gefährdet sind. Bei einer Rötelninfektion in den ersten zehn SSW besteht eine 90%ige Gefahr der Schädigung des Kindes, bis zur 17. SSW sinkt diese Gefahr auf 11 bis 33% und nach der 17. Woche auf ca. 4%.

Prophylaxe und Diagnostik

Bei geplanter Schwangerschaft sollte der Impfstatus, beziehungsweise IgG-Ak-Titer gegen Röteln überprüft werden, gegebenenfalls sollte eine Infektionskrankheit/impfung.php">Impfung erfolgen. Häufig ist die Schwangerschaft jedoch nicht geplant. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden Röteln-Ak bei allen Schwangeren bestimmt. Sind keine Ak nachweisbar, sollte die werdende Mutter keinen Kontakt zu rötelninfizierten Personen haben. Da sich die Schwangere jedoch 4 bis 7 Tage vor Auftreten des Hautausschlages anstecken kann, kommt es auch heute noch zu Erstinfektionen mit Röteln während der Schwangerschaft. Liegt ein unzureichender IgG-Ak-Titer vor und bestand Rötelnkontakt beziehungsweise der Verdacht auf eine Infektion, kann mit dem Einverständnis der Schwangeren eine Pränataldiagnostik|pränatale Diagnostik durch eine Amniozentese oder eine Nabelschnurpunktion erfolgen. Im Blutserum eines rötelninfizierten Fetus lassen sich zu 94% IgM-Ak ab der 22. SSW nachweisen.

Ab der Geburt sind bei allen Neugeborenen mit Rötelnembryopathie selbst gebildete IgM-Ak und auch größtenteils von der Mutter stammende IgG-Ak vorhanden. Im Blut der Neugeborenen sind Viren vorhanden, die Kinder sind somit ansteckend. IgM-Ak können nicht über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übertragen werden, sie sind deshalb immer Ausdruck einer Konnatal|konnatalen Infektion (Nachkommen werden bereits infiziert geboren).

Therapie

Nach Rötelnexposition, dem Kontakt eines mit Röteln infizierten Kindes, sollte sofort der IgM/IgG-Immunstatus geprüft werden. Wenn nach einer Woche (maximal 10 Tage) bereits Röteln-Ak (IgG-Ak) nachweisbar sind, dann bedeutet dies, dass die Schwangere eine früher erworbene Immunität besitzt und dass es zu keiner akuten Infektion kommt. Schwangeren Frauen, die keine Ak besitzen, wird innerhalb von 48 Stunden nach Kontakt mit dem Virus ein Röteln-IgG-Ak-Serum (Röteln-Hyperimmunglobulin) gegeben. Danach ist die Wirkung unsicher, ab dem 5. Tag nach Exposition wirkungslos. Wie auch bei den Röteln in der Kindheit ist während der Schwangerschaft eine antivirale Therapie nicht möglich, da es kein Medikament zur Behandlung der Erkrankung gibt.

Literatur


Bücher

  • Marre, Reinhard; Martens, Thomas; Trautmann, Matthias; Vaneck, Ernst: Klinische Infektologie. 1. Auflage. München; Jena: Urban & Fischer Verlag 2000
  • Pschyrembel, Willibald; Dudenhausen, Joachim W.: Praktische Geburtshilfe : mit geburtshilflichen Operationen. 17. Auflage. Berlin; New York: de Gruyter, 1991
  • Kayser, Fritz H.; Bienz, Kurt A.; Eckert, Johannes; Zinkernagel, Rolf M.: Medizinische Mikrobiologie : verstehen, lernen, nachschlagen. 9. Auflage Stuttgart; New York: Thieme, 1997
  • Miram, Wolfgang; Scharf, Karl-Heinz: Biologie heute SII. 10. Auflage. Hannover. Schroedel Schulbuchverlag GmbH. 1997
  • Schumacher, Gert-Horst: Embryonale Entwicklung des Menschen. 4. Auflage. Berlin: VEB Verlag Volk und Gesundheit, 1979
  • Ocklitz, Hans W.; Mochmann, Hanspeter; Schneeweiß, Burkhard: Infektologie. 2. Auflage. Berlin: VEB Verlag Volk und Gesundheit, 1977
  • Koletzko, Berthold; Harnack, von G.-A.: Kinderheilkunde. 11. Auflage. Berlin; Heidelberg: Springer-Verlag, 2000

Zeitschriftenreihen

  • Schipke, J. D.; Frehen, D.: Gregg-Phänomen und Gartenschlauch-Effekt, Z Kardiol (2001), 90: 319-326
  • Pustowoit, B.: Röteln in der Schwangerschaft und im Kindesalter, MMW-Fortschr. Med. (1999), 141: 722-724

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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