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Hebamme

Eine Hebamme (althochdeutsch Hev(i)anna: ?Großmutter, die das Neugeborene vom Boden aufhebt?), auch Kindsfrau (regional), ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Geburtshelferin. Seit 1987 dürfen in Deutschland auch Männer den Beruf einer Hebamme ausführen; ihre offizielle Berufsbezeichnung lautet dann " Entbindungspfleger"

Aufgabengebiete

Die Aufgabe der Hebamme besteht darin, die schwangere Frau während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu betreuen und zu beraten.

Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe (Entbindung, zum Teil Assistenz/Betreuung bei insbesondere späten Schwangerschaftsabbrüchen), Betreuung im Wochenbett (Hilfe beim Stillen), Rückbildungsgymnastik und Beratung zur sachgemäßen Pflege und Ernährung des Neugeborenen.

Sie kann sowohl frei praktizieren, als auch in Kliniken angestellt sein.
Außerdem kann sie, wenn sie freiberuflich tätig ist, als Beleghebamme tätig sein.

Ein relativ neues Arbeitsfeld ist die Schwangerenvorsorge in Kooperation mit GynäkologInnen in einer Praxisgemeinschaft.

Es besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme, d.h. ein Arzt darf im Normalfall keine Geburt ohne Hebamme durchführen. Eine Hebamme darf dagegen eine normale Geburt völlig selbstständig ohne Arzt durchführen.

Ausbildung

Es gibt in Deutschland mehrere, an Kliniken angeschlossene Hebammenschulen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (Als Krankenschwester ist es möglich, die Ausbildung auf 2 Jahre zu verkürzen) und besteht aus Theorie (Schule: Geburtshilfe, Anatomie/Physiologie, Pädiatrie, etc.) und Praxis (in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation/Kinderzimmer, in der Kinderklinik, im Operationssaal, etc.)

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Dieses Examen besteht aus einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung (Examensgeburt). Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluß und mindestens 2jährige Berufsausbildung, oder Mittlere Reife. Dies sind die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, in der Praxis haben jedoch sehr viele Hebammenschülerinnen Abitur.

Geschichte

Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 von einem gewissen Saoranos in Ephesos verfasst. Dieses Lehrbuch wurde um 220 vom griechischem Arzt Moschion erneut herausgegeben. Seit 1310 wird die Hebamme von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen. 1491 folgte Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt: ''"Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen."'' Das bedeutendste Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts wird 1690 von Justine Siegmund veröffentlicht und in mehreren Auflagen gedruckt. Der englische Arzt P. Chamberlan († 1631) erfand um 1600 die Geburtszange. Die Erfindung war ein Familiengeheimnis und wurde mit der Zeit vergessen. 1721 erfand der belgische Chirug J. Palfyn (1650-1730) aus Gent die Geburtszange erneut.

1818 wird in Königreich Sachsen|Sachsen durch die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen geregelt. Am 22. September 1890 fand der erste deutsche Hebammentag mit über 900 Frauen in Berlin statt. Hierbei ging es hauptsächlich um das Einkommen. Denn seitdem ab 1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde, verdienten die Hebammen nur einen Hungerlohn. Auch forderte die Versammlung eine gründliche Desinfektion in Kreissälen und Geburtszimmern. Kontaktinfektionen mit Bakterien durch die ungewaschenen Hände der Ärzte, die das gefährliche Kindbettfieber hervorrufen, wurden zwar schon 1846 durch Ignaz Semmelweis nachgewiesen, seine Erkenntnisse aber jahrzehntelang nicht anerkannt.

Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügt die staatliche Anerkennung der Hebammen und gibt - bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie - der Hausentbindung den Vorzug.
Daher kann man zwar davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, hierfür sprachen zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als heute. Heutezutage wird der moderne Ausbildungsberuf Hebamme in Deutschland an 58 staatlich anerkannten Hebammenschulen gelehrt.


Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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